Pressemitteilung

Das Forum Gegenwind ist ein Zusammenschluss von bisher 12 Vereinen und Einzelpersonen, die unter dem Dach des SBV-Forum Platte Heide eine Initiative bilden, um die Öffentlichkeit über die Auswirkungen der geplanten WKA zu informieren. Darüber hinaus will das Forum den Bau der WKA an diesem Standort verhindern. Dabei versteht sich die Initiative ausdrücklich nicht als Gegnerin der Energiegewinnung aus Windkraft. Vielmehr erregt die Ausbauplanung der monströsen Anlage den begründeten Verdacht, dass die Auswirkungen auf Mensch, Fauna und Flora erheblich sein werden.
Es gibt an den unterschiedlichsten geplanten Standorten verschiedenste gute Gründe, die gegen die Installierung von Windkraftanlagen sprechen. Das Alleinstellungsmerkmal Ostsümmerns in diesem Zus􀀁mmenhang: Nicht einzelne, sondern ALLE denkbaren Argumente gegen die Installation solcher Anlagen, die dreieinhalbmal so hoch gebaut werden sollen wie der Turm der St.-Vincenz-Kirche, treffen auf den Standort Ostsümmern zu.
Lärmimissionen und die massive Störwirkung zusätzlich auch optischer Art vertreiben die Anwohner und mindern deren Besitzstände (Grundstücke/Wohnbebauung).
Die Geräuschkulisse und die Optik (dreieinhalbmal St.- Vincenz!} der Verschandelung und letztlich Zerstörung dieses Biotops durch solch‘ monströse Windkraftanlagen sind nicht allein ein Problem für Ostsümmern. Je nach Windrichtung wird das auch Ärgernis für viele Anwohner. Haben die heimischen Versorger die Belange der Platte Heide, Ostsümmerns, Sümmerns, Hembrocks, Bösperdes und Halingens in die Pläne einbezogen? Was würde aus der Kleingarten-Kolonie Kleine Heide?
Wollen die Stadt Menden und zwei seiner wichtigsten Versorger zudem tatsächlich das Aus für den Campingplatz mit all seinen positiven Effekten für Ostsümmern in diesem Naherholungsgebiet?
Der Flugplatz in Sümmern, der nach seiner Zulassung im Juni 1963 von den zwei Betreibervereinen mit immensem pekuniären Aufwand hergerichtet und immer wieder den Lärmschutzbestimmungen angepasst wurde im Sinne einer guten Nachbarschaft, wäre ebenfalls in seiner Existenz gefährdet. Sind die in § 12 und § 14 Luftverkehrsgesetz geregelten bestimmten Zustimmungserfordernisse der Luftverkehrsbehörden berücksichtigt, die sich aus der Nähe zu den geplanten Windkraftanlagen ergeben?
Soll der Wert des Naherholungsgebietes wirklich auf Null gefahren werden? Aasfresser, Füchse und andere Raubtiere haben schnell gelernt, dass im Umfeld solcher Monster-Windräder jede Menge Nahrung wartet. Erholungsuchende – ob mit oder ohne Haustier unterwegs – werden solche unappetitlichen Bereiche fortan meiden. Und das schon ohne die nicht zu leugnende optische Verschandelung.
Die Bodenbefestigung und die Bodenverdichtung nehmen unmittelbaren Einfluss auf den Bewuchs.
Wer will die Verantwortung für einen solchen Eingriff in die Natur übernehmen? Der Lebensraum für Tiere und Pflanzen wird verändert und verschwindet für viele Spezies unmittelbar – von den Aasfressern und Raubtieren mal abgesehen. Zu beachten wären vielmehr die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG und die Schutzbestimmungen für Pflanzen- und Tierarten, die nach § 7 BNatSchG besonders und/oder streng geschützt sind.
Die Rotorbewegungen der riesigen Windkrafträder gefährden fliegende Tiere nicht allein wegen der unweigerlichen Kollisionen, sondern auch wegen des entstehenden Unterdrucks. Luftwirbel und Druckunterschiede lassen zum Beispiel die Lungen von Fledermäusen platzen. Einer von vielen Fällen für die Aasfresser und Raubtiere im Umkreis solcher Anlagen.
Heimische Vögel meiden nach den ersten Katastrophen die Bereiche von Windkraftanlagen – Habitatverlust und erhöhter Druck auf verbleibende Lebensräume in der Umgebung sind die Folge.
Betroffen sind auch die Vogelzüge der Wildgänse und Kraniche, die massiv gefährdet wären.
Sind die Risiken durch Steinzeitfunde in unmittelbarer Nähe sowie durch die frühere Nutzung der Naturflächen als Truppenübungsplatz (Munition!) überhaupt kalkuliert?
Die angedachte Beteiligung von Bürgern an einem monströsen Projekt Windenergieanlagen in Ostsümmern wirkt wie ein Feigenblatt für rücksichtslose Geschäftsinteressen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA) hat den Stein mit der angedachten Nutzung entsprechender Flächen in Ostsümmern ins Rollen gebracht – und ausgerechnet zwei heimische Versorger sollen und wollen diese unheilvolle Aufgabe übernehmen.
Wer sich wie die heimischen Energieversorger seiner Verantwortung für Stadt und Region rühmt, der darf sich nicht ruhigen Gewissens auf einen solchen Irrweg begeben – und es dann noch damit schönfärben, dass man Gutes tue. Motto: Bevor ein anderer fremder Investor diese (fragwürdige) Option zieht, machen wir es lieber selbst als verlässlicher Partner vor Ort. Das ist der dreiste Umkehrschluss einer positiven Kausalitätskette.
Nicht zuletzt wird mit der angebotenen finanziellen Beteiligung der Bürger auf Ertragsbasis ein Mäntelchen des Gemeinwohls, das nicht einmal ein mottenzerfressener Vorhang ist, um diesen Schildbürgerstreich gehängt: Der Mendener wird zum Investor der Zerstörung seines eigenen Naherholungsgebietes. Der Anspruch eines Energieversorgers, wohltuend wirksam für die eigene Region zu wirken, wird ad absurdum geführt. Wer so rücksichtslos neue Geschäftsfelder erschließen möchte, die nachweislich wie grundsätzlich schlecht für die Region sind, muss schon starke Nerven haben bezüglich der möglichen Konsequenzen in und aus der Bevölkerung.
Mit freundlichen Grüßen

Peter Schnurbus